Stand: 01.01.2023
Aufmasstechnik
Dietmar Ullmann
Von-Knoeringen-Strasse 42
51381 Leverkusen
Tel.: 0214 23081774
Mail: du@ullmann-aufmasstechnik.de
1. Geltungsbereich
Die nachstehenden allgemeinen Geschäftsbedingungen gelten für alle Rechts-geschäfte der Aufmasstechnik Dietmar Ullmann – nachstehend Auftragnehmer genannt – mit seinem Vertragspartner – nachstehend Auftraggeber – genannt.
Soweit einzelvertragliche Regelungen bestehen, welche von den Bestimmungen dieser AGB abweichen oder ihnen widersprechen, gehen die einzelvertraglichen Regelungen vor.
2. Vertragsgegenstand
2.1 Die Vertragsparteien vereinbaren die Zusammenarbeit gemäß der spezifischen, individualvertraglichen Vereinbarung. Ein Arbeitsvertrag ist von den Parteien nicht gewollt und wird nicht begründet.
2.2 Für die Abgaben der Sozialversicherung oder steuerliche Belange trägt der Auftragnehmer selbst Sorge und stellt den Auftraggeber von eventuellen Verpflichtungen frei.
2.3 Es steht dem Auftragnehmer frei, auch für andere Auftraggeber tätig zu werden.
3. Zustandekommen des Vertrages
3.1 Das Vertragsverhältnis für die Dienstleistungen kommt durch Erteilung eines Kundenauftrags durch den Auftraggeber (Angebot) und dessen Annahme durch den Auftragnehmer zustande. Der Auftraggeber ist an die Erteilung des Kunden-auftrages (Angebot) zwei Wochen gebunden.
3.2 Der Gegenstand des Vertrages bzw. die genaue Aufgabenbezeichnung ist im schriftlichen Auftrag beschrieben.
4. Vertragsdauer und Kündigung
4.1 Der Vertrag beginnt und endet am individuell vereinbarten Zeitpunkt.
4.2 Der Vertrag kann ordentlich gekündigt werden. Diesbezüglich wird eine Frist von 4 Wochen zum Monatsende vereinbart.
4.3 Eine fristlose Kündigung aus wichtigem Grunde ist möglich. Ein wichtiger Grund liegt beispielsweise vor:
wenn der Auftraggeber mit zwei fälligen, aufeinander folgenden Zahlungen im Verzug ist und nach Ablauf einer angemessenen Nachfrist
nicht leistet
der Auftraggeber nach Abschluss des Vertrages in Vermögensverfall gerät (Zahlungsunfähigkeit, Insolvenz), es sei denn, es wurde bereits ein Antrag auf Eröffnung eines Insolvenzverfahrens gestellt
5. Leistungsumfang, Pflichten der Vertragspartner
5.1 Die vom Auftragnehmer zu erbringenden Leistungen umfassen in der Regel die detailliert aufgelisteten Aufgaben, gemäß dem vom Auftraggeber erteilten Auftrag.
5.2 Der Auftragnehmer wird den Auftraggeber in periodischen Abständen über das Ergebnis seiner Tätigkeit in Kenntnis setzen. Die Vertragspartner können im Vertrag einen Zeitplan für die Leistungserbringung und einen geplanten Endtermin für die Beendigung der Dienstleistungen vereinbaren.
5.3 Ist dem Auftragnehmer die vertraglich geschuldete Erbringung eines Auftrags tatsächlich nicht möglich, so hat er den Auftraggeber unverzüglich darüber in Kenntnis zu setzen.
5.4 Der Auftragnehmer stellt die zu seiner Leistungserbringung erforderlichen Gerätschaften und das nötige Personal.
Die Parteien sind bemüht, nach bestem Wissen und Gewissen den Vertragspartner bei der Erbringung der jeweiligen Verpflichtung durch Überlassen von Informationen, Auskünften oder Erfahrungen zu unterstützen, um einen reibungslosen und effizienten Arbeitsablauf für beide Parteien zu gewährleisten.
5.5 Jeder der Vertragspartner kann beim anderen Vertragspartner in schriftlicher Form Änderungen des vereinbarten Leistungsumfangs beantragen. Nach Erhalt eines Änderungsantrags wird der Empfänger prüfen, ob und zu welchen Bedingungen die Änderung durchführbar ist und dem Antragsteller die Zustimmung bzw. Ablehnung unverzüglich in Textform mitteilen und gegebenenfalls begründen. Erfordert ein Änderungsantrag des Auftraggebers eine umfangreiche Überprüfung, kann der Überprüfungsaufwand hierfür vom Auftragnehmer bei vorheriger Ankündigung berechnet werden, sofern der Auftraggeber dennoch auf der Überprüfung des Änderungsantrages besteht.
Ggf. werden die für eine Überprüfung und/oder eine Änderung erforderlichen vertraglichen Anpassungen der vereinbarten Bedingungen und Leistungen in einer Änderungsvereinbarung schriftlich festgelegt und kommen entsprechend diesen allgemeinen Geschäftsbedingungen zustande.
6. Preise und Zahlungsbedingungen
6.1 Die Rechnungslegung erfolgt auf der Basis der im Angebot des Auftragnehmers ausgewiesen Einzelpreise und der tatsächlich vermessenen Fläche.
6.2 Sollte zu dem vereinbarten Aufmasstermin kein Zutritt zu dem Objekt möglich sein, ist der Auftraggeber verpflichtet die zusätzlichen Anfahrtskosten zu tragen.
6.3 Falls die örtlichen Begebenheiten bezüglich der Erschwernisse (Möbel, Einbauten, stark verwinkelte Räumlichkeiten) nicht dem vom Auftraggeber zugesagten Zustand entsprechen, ist der Auftraggeber verpflichtet die vom Auftragnehmer in Rechnung gestellten Zuschläge zu zahlen.
6.4 evtl. anfallende Kosten für Verpackung, Transport und Porto werden gesondert in Rechnung gestellt.
6.5 Schuldbefreiende Zahlungen haben ausschließlich auf das auf der Rechnung angegebene Konto zu erfolgen.
6.5 Die Umsatzsteuer wird mit dem zur Zeit der Leistung geltenden Umsatzsteuersatz in Rechnung gestellt.
6.6 Rechnungen sind bei Erhalt ohne Abzug zahlbar. Ist der Rechnungsbetrag nicht innerhalb von 10 Tagen nach dem Rechnungsdatum eingegangen, ist der Dienstleister berechtigt Verzugszinsen geltend zu machen. Die Verzugszinsen betragen 5,0 % p.a. über dem zur Zeit der Berechnung geltenden Basiszinssatz.
7. Lieferzeit
7.1 Liefertermine sind grundsätzlich unverbindlich, es sei denn, es wurde ausdrücklich eine andere Vereinbarung getroffen.
7.2 Die Einhaltung des gegebenenfalls vereinbarten Liefertermins setzt den rechtzeitigen Eingang sämtlicher vom Auftraggeber bereitzustellender Unterlagen, die Einhaltung der vereinbarten Zahlungsbedingungen und sonstiger vertraglicher Verpflichtungen durch den Auftraggeber sowie die Zugänglichkeit des Objekts zum vereinbarten Termin voraus. Werden diese Voraussetzungen nicht oder nicht rechtzeitig erfüllt, so verschiebt sich der Liefertermin in angemessenem Umfang.
7.3 Soweit die Lieferung nicht digital erfolgt, wählt der Auftragnehmer das jeweilige Transportunternehmen aus. Mit der Übergabe an das Transportunternehmen geht die Gefahr für evtl. Schäden auf den Auftraggeber über.
8. Haftung
8.1 Der Auftragnehmer haftet in Fällen des Vorsatzes oder der groben Fahrlässigkeit nach den gesetzlichen Bestimmungen. Die Haftung für Garantien erfolgt verschuldensunabhängig. Für leichte Fahrlässigkeit haftet der Auftragnehmer ausschließlich nach den Vorschriften des Produkthaftungsgesetzes, wegen der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit oder wegen der Verletzung wesentlicher Vertragspflichten. Der Schadensersatzanspruch für die leicht fahrlässige Verletzung wesentlicher Vertragspflichten ist jedoch auf den vertragstypischen, vorhersehbaren Schaden begrenzt, soweit nicht wegen der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit gehaftet wird. Für das Verschulden von Erfüllungsgehilfen und Vertretern haftet der Auftragnehmer in demselben Umfang.
8.2 Die Regelung des vorstehenden Absatzes (8.1) erstreckt sich auf Schadensersatz neben der Leistung, den Schadensersatz statt der Leistung und den Ersatzanspruch wegen vergeblicher Aufwendungen, gleich aus welchem Rechtsgrund, einschließlich der Haftung wegen Mängeln, Verzugs oder Unmöglichkeit.
9. Gerichtsstand
9.1 Für die Geschäftsverbindung zwischen den Parteien gilt ausschließlich deutsches Recht.
9.2 Erfüllungsort und ausschließlicher Gerichtsstand ist der Geschäftssitz der Aufmasstechnik Dietmar Ullmann, sofern nichts anderes schriftlich vereinbart ist.
10. Sonstige Bestimmungen
10.1 Sollten einzelne Bestimmungen dieser Bedingungen ganz oder teilweise unwirksam sein oder werden, so berührt dies die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen nicht. An die Stelle der unwirksamen Bestimmung tritt eine solche, die dem Zweck dieser Bestimmung in rechtlich wirksamer Weise am nächsten kommt.
10.2 Änderungen und Ergänzungen bedürfen der Schriftform. Dies gilt auch für Änderungen dieser Schriftformklausel.
Leverkusen 01.01.2023
Dietmar Ullmann